Qualitätsbezeichnungen deutscher Weine

Qualitätsbezeichnungen deutscher Weine

Es ist nicht dem Zufall überlassen, was auf dem Weinetikett steht, sondern rechtlich genau festgelegt, mit welchen Begriffen sich der Wein bezeichnen darf. EU Verordnungen und ein noch gültiges Deutsches Weingesetz von 1971 bestimmen, was sich hinter den Bezeichnungen verbirgt.

Ein Etikett auf der Weinflasche ist Pflicht, wobei im EU Recht genau festgelegt ist, was zur „Etikettierung“ gehören darf: In der Regel hat jede Weinflasche ein sogenanntes „Schauetikett“ und ein „Rückenetikett“. Als „Hauptetikett“ wird das Etikett bezeichnet, auf dem die vorgeschriebenen Angaben bezüglich, Alkoholgehalt, Füllmenge, Abfüller, Herkunft, Qualitätsstufe, amtlicher Prüfungsnummer und kennzeichnungspflichtiger Zusatzstoffe vermerkt sind.

Wie sind nun die Begriffe, die so hochwertig klingen, zu verstehen?

„Deutscher Wein“ ohne weitere Herkunftsbezeichnung muss aus in Deutschland zugelassenen Rebflächen und Rebsorten stammen. Vor 2009 wurde er unter der Bezeichnung Tafelwein verkauft.

„Deutscher Landwein“ stammt aus den 26 geografisch festgelegten Landwein-Gebieten Deutschlands und ist geschmacklich von trocken bis halbtrocken erhältlich.

„Qualitätswein“ ist Wein mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung. Qualitätsweine bilden in Deutschland die größte Gruppe, und sie müssen zu 100 % aus einem der 13 Weinanbaugebiete stammen. Weiterhin müssen sie eine analytische und sensorische Prüfung (amtliche Prüfungsnummer) bestehen und 50 – 72° Oechsle zum Zeitpunkt der Lese messbar sein.

Das Mostgewicht eines Weins ist übrigens die Grundlage für die Einordnung in Qualitätsstufen und Prädikate.

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